Garantiebedingungen
AGRARWERKZEUGE – Landmaschinen und Gartengeräte
1 - Dauer der Garantie
Die von AGRARWERKZEUGE vertriebenen Maschinen profitieren von einer kommerziellen Garantie von 12 Monaten ab Lieferdatum.
2 - Umfang der Garantie
Die Garantie deckt ausschließlich Fabrikationsfehler oder Materialmängel ab, die bei normalem Gebrauch festgestellt werden.
Sie umfasst je nach Fall die Reparatur oder den Austausch der als defekt erkannten Teile.
3 - Ausschlüsse von der Garantie
Die Garantie deckt nicht:
- • Normale Abnutzung der Teile (Riemen, Reifen, Filter, usw.)
- • Schäden durch unsachgemäße Verwendung oder mangelnde Wartung
- • Nicht genehmigte Modifikationen des Geräts
- • Schäden durch Unfall oder Fahrlässigkeit
4 - Verfahren im Reklamationsfall
Der Kunde muss AGRARWERKZEUGE unverzüglich nach Feststellung des Mangels schriftlich benachrichtigen.
Vor einer Übernahme wird eine Diagnose durchgeführt.
Die Transportkosten trägt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
5 - Haftungsbeschränkung
Die Garantie beschränkt sich strikt auf die Reparatur oder den Austausch defekter Teile.
Es kann keine Entschädigung für mittelbare Schäden, Betriebsausfälle oder Stillstandszeiten verlangt werden.